Unfallversicherung für Schüler
Alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sind von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.
Beachten Sie dazu bitte auch diesen Flyer.