Aktuelles zu Corona

(Stand: 16. November 2022)

 

Ab dem 16. November 2022 gelten folgende neue Regelungen:

  1. Eine in einer Teststelle oder Apotheke positiv getestete Person unterliegt nicht mehr der Absonderungspflicht, sondern muss eine Maske (medizinisch oder FFP2) tragen.
     
  2. Für eine im Selbsttest positiv getestete Person ergibt sich keine Verpflichtung. Allerdings besteht die dringende Empfehlung, den Test durch eine Stelle überprüfen zu lassen und Kontakt bis dahin zu reduzieren.
     
  3. "Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!" (Und das bezieht sich nicht nur auf Covid, sondern auch auf andere infektiöse Erkrankungen.)
     
  4. Die Maskenpflicht für infizierte Personen gilt in Innenräumen sowie im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
     
  5. Infizierte, die aus welchem Grund auch immer keine Maske tragen, müssen sich absondern.
     
  6. Bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen (insbesondere von längerer Dauer) können infizierte Schüler entscheiden, ob sie eine Maske tragen oder aufgrund der Absonderungspflicht entschuldigt fehlen.

Näheres zu diesen Neuerungen finden Sie im Schreiben des Kultusministeriums vom 16. November 2022.

 

Weiterhin werden die bekannten Hygieneregeln (Handhygiene, Niesetikette, Abstand, Lüften usw.) empfohlen.

Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome haben, dann lassen Sie es bitte sicherheitshalber daheim. Wenn Sie unsicher sind, orientieren Sie sich bitte an dieser Handreichung (die auch in Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch vorliegt).

Wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied positiv getestet ist, hilft diese Seite weiter.

 

Die aktuellen Informationen des Kultusministeriums zu Corona finden Sie hier.