Verlassen des Schulgeländes
Nach der Schulordnung ist es erst den Schülerinnen und Schülern ab Klasse 10 gestattet, das Schulgelände in den Hofpausen und in der Mittagspause zu verlassen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 müssen grundsätzlich in den Hofpausen auf dem Schulgelände bleiben. Sie als Eltern können Ihrem Kind aber gestatten, die Mittagspause außerhalb der Schule zu verbringen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Kinder dann nicht beaufsichtigt werden und auch keinem Versicherungsschutz seitens der Schule unterliegen.
Wenn Sie Ihrem Kind gestatten wollen, das Schulgelände während der Mittagspause zu verlassen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und lassen Sie es der Klassenleitung zukommen.