Abmeldung vom Religionsunterricht
Wir bieten katholischen, evangelischen und jüdischen Religionsunterricht an. Grundsätzlich gilt, dass jeder Schüler, der einer bestimmten Religion/Konfession angehört, auch den entsprechenden Religionsunterricht besucht. Ein Wechsel von einem in einen anderen Religionsunterricht ist nur mit Zustimmung beider Religionsgemeinschaften möglich. Für Schüler, die keiner Religion angehören, ist ein (neu beginnender) Besuch eines Religionsunterrichts nur mit Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft möglich.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann
- bei Schülern unter 12 Jahren von den Sorgeberechtigten vorgenommen werden; dabei sind die Unterschriften aller Sorgeberechtigten nötig.
- bei Schülern ab 12 und unter 14 Jahren von den Sorgeberechtigten vorgenommen werden und bedarf der Zustimmung des Schülers; dabei sind die Unterschriften aller Sorgeberechtigten nötig.
- von Schülern ab 14 Jahren selbst vorgenommen werden; diese muss aus "Glaubens- und Gewissensgründen" erfolgen.
Ein Schüler, der vom Religionsunterricht abgemeldet ist, besucht den Ethikunterricht.
Jeder Wechsel kann nur zum Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen.
Bei allen Fragen wende man sich an die Schulleitung.
Rechtsgrundlagen:
§ 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung
VwV Teilnahme am Religionsunterricht