Versetzung, Halbjahresinformation und Endjahreszeugnis in der Unter- und Mittelstufe

Die Halbjahresinformation ist kein Zeugnis. Sie soll vielmehr Schülern und Eltern möglichst präzise Hinweise auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler geben. Deshalb sind dort neben ganzen Noten (1, 2, … 6) ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten möglich. Die Halbjahresinformation soll vor allem auch dazu dienen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diese so gut wie möglich in Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu beseitigen. Dazu ist in jedem Falle erforderlich, dass Eltern das Gespräch mit Klassen- und Fachlehrern suchen, wenn die Information eine Gefährdung erkennen lässt.

Auf dem Endjahreszeugnis sind nur ganze Noten (1, 2, … 6) möglich. Mit der Vergabe des Endjahreszeugnisses wird gleichzeitig die Versetzung bzw. Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe festgesetzt. Neben den Noten für die Fächer finden sich noch die Kopfnoten für Verhalten und Mitarbeit. Nur in den Klassen 5 und 6 werden diese Kopfnoten durch eine Verbalbeurteilung ersetzt.

Die Regeln für eine Versetzung werden durch die Versetzungsverordnung festgelegt. Einen Überblick über die Versetzungsbestimmungen und die Ausgleichsmöglichkeiten gibt (ohne Gewähr!) die folgende Übersicht.

Abkürzungen:

Kernfach (KF), d.h. Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, NWT

Nebenfach (NF), d.h. alle für die Versetzung relevanten Fächer, die nicht Kernfächer sind

maßgebendes Fach (MF), d.h. alle für die Versetzung relevanten Fächer

Noten im Zeugnis

möglicher Ausgleich

1 x 5 in KF

1 x 3 in KF

1 x 5 in NF

1 x 3 in MF

1 x 6 in NF

1 x 2 in MF oder 2 x 3 in MF

1 x 6 in KF

kein Ausgleich möglich

 

 

2 x 5 in KF

2 x 2 in KF

1 x 5 in KF + 1 x 5 in NF

1 x 2 in KF + 1 x 2 in MF oder 2 x 3 in MF

2 x 5 in NF

2 x 2 in MF oder

1 x 2 in MF + 2 x 3 in MF oder

4 x 3 in MF

1 x 5 in NF + 1 x 6 in NF

1 x 2 in MF oder 2 x 3 in MF + 1 x 1 in MF oder 2 x 2 in MF

2 x 6 in NF

2 x 1 in MF oder

1 x 1 in MF + 2 x 2 in MF oder

4 x 2 in MF

 

 

drei oder mehr Noten schlechter als 4

kein Ausgleich möglich

 

Grundsätzlich gilt weiterhin:

·          Der Durchschnitt in KF darf nicht schlechter als 4,0 sein.

·          Der Durchschnitt in MF darf nicht schlechter als 4,0 sein.

·          Von den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport geht nur das Fach mit der besten Note in die Versetzung ein.

Für besonders gute Leistungen beschließt die jeweilige Klassenkonferenz die Vergabe von Preisen bzw. das Aussprechen einer Belobigung. Preise und Belobigungen werden auf dem Zeugnis vermerkt.